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Flugausbildung

 

Werde selbst Pilot und Mitglied bei der LSG Münchberg e.V. und genieße die Freiheit der Lüfte und das wohl tollste Hobby der Welt.

Wer darf fliegen?

Die Ausbildung zum Segelflugzeugführer kann man mit 14 Jahren beginnen. Bei Minderjährigen ist dabei die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Außerdem sollte man vorher zum Fliegerarzt gehen, damit man vor dem ersten Alleinflug nicht erfahren muß, daß die ganze Ausbildung umsonst war. Zusätzlich muss bei Meldung an die Luftfahrtbehörde (Luftamt) ein polizeiliches Führungszeugnis vorliegen, aus dem hervorgeht, dass der Bewerber geeignet ist.

 

Und wie gehts weiter?

Die praktische Segelflugausbildung umfasst folgende zusammenhängende Abschnitte:

 

Erster Ausbildungsabschnitt (bis zur A-Prüfung)

Hier werden die notwendigen Grundlagen bis zur einwandfreien Beherrschung des Segelflugzeuges erlernt. Man fliegt in diesem Abschnitt primär mit Fluglehrer und erlernt schrittweise Starten, Geradeausflug, Kurvenflug, Landung, sowie besondere Flugzustände. Hat man diese Anforderungen erfüllt, ist es soweit und man sitzt ohne „Fluglehrerballast“ im Flugzeug. Nach drei sauber durchgeführten Starts mit anschließender Platzrunde und Landung hat man die A-Prüfung bestanden.

 

Zweiter Ausbildungsabschnitt (bis zur C-Prüfung)

Die fliegerischen Fähigkeiten werden verfeinert. Der Flugschüler übt nun steilere Kreisflüge, Kurvenwechsel und den Schnellflug. Er fliegt die meisten Ãœbungen alleine und versucht, auch längere Flüge in der Thermik zu erreichen. Die B-Prüfung ist meist auch mit einer Umschulung auf ein anderes Flugzeugmuster verbunden. Bis zur C-Prüfung lernt der Flugschüler, mit anderen Segelflugzeugen in der Thermik zu kreisen, mit der Kompassanzeige richtig umzugehen und beispielsweise den sog. „Slip“ zu beherrschen. Dieses Flugmanöver ermöglicht, rasch Flughöhe abzubauen, was oftmals bei verschätzten Landeanflügen notwendig wird. Gemeinsam mit Fluglehrer werden noch verschiedene Ãœbungen durchgeführt, um insbesondere die Grenzen des Segelflugzeuges kennen zu lernen.

 

Dritter Ausbildungsabschnitt (Ãœberlandflugeinweisung)

In dem letzten Ausbildungsabschnitt vor der amtlichen Prüfung müssen Ãœberlandflüge (meteorologische und navigatorische) erfolgen. Der Fluglehrer arbeitet hierzu eine konkrete Aufgabe aus, die der Flugschüler umsetzen muss. Hier setzten wir aus ausbildungsökonomischen Gründen oftmals unseren Motorsegler (SF 25) ein, mit dem dann auch auftretende Außenlandungssituationen simuliert werden können.

Kontakt 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Manfred Schultes

-Ausbildungsleiter-

 

lsg-muenchberg@gmx.de oder über unser Kontaktformular am Ende der Seite

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